Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unser Angebot ist freibleibend. Ein rechtsgültiger Reisevertrag im Sinne der §§ 651a-k
BGB (Reisevertrag) oder §§ 535 BGB (Vermietung) gilt als geschlossen, wenn das
entsprechende Angebot mit Unterschrift angenommen wird.
Mit der Bestellung ist gleichzeitig eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Mietpreises fällig.
Es kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurückgetreten werden.
Dies sollte aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich dokumentiert werden.
Die Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem sie beim Vermieter eingeht.
Maßgebend ist der Posteingangsstempel. Im Falle eines Rücktritts oder falls die
Reise nicht angetreten wird, kann der Vermieter angemessenen Ersatz für die
getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der
Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen und die mögliche
Weitervermietung zu berücksichtigen.
Bei Stornierung für die Ferienwohnung werden:
* bis 45 Tage vor Reiseantritt 20 %
* bis 35 Tage vor Reiseantritt 50 %
* ab 34 Tage vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises berechnet,
mindestens aber 10 % des Reisepreises.
Wir empfehlen Ihnen zu Ihrer Sicherheit den Abschluss einer
Reisekostenrücktrittsversicherung (in jedem Reisebüro möglich).
Der Vertrag kann infolge nicht voraussehbarer höherer Gewalt, welche
den Aufenthalt erheblich erschweren, gefährden oder beeinträchtigen
würde, beiderseitig gekündigt werden.
Bei einer Kündigung durch den Gast kann der Vermieter für seine bereits erbrachten
Leistungen einen angemessenen Ersatz verlangen.
Umbuchungen behalten wir uns vor ( d.h. sollte die Ferienwohnung aus unvorhersehbaren
Gründen nicht nutzbar sein,z.B. durch einen Wasserschaden,Brand etc.).
Wird die Unterkunft nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Gast nach § 651 c
eine Minderung bzw. Abhilfe verlangen.
Sofern bei Reklamationen am Urlaubsort keine Einigung erzielt wurde, hat der Gast
spätestens 4 Wochen nach Reiseende seine Ansprüche gegenüber dem Vermieter
geltend zu machen.
Voraussetzung für jede Reklamation ist, dass diese dem Vermieter unverzüglich
nach bekannt werden vorgebracht und protokolliert wird.